Seit Mai 2021 gibt es die Bundesstiftung Gleichstellung als rechtsfähige bundesunmittelbare Stiftung des öffentlichen Rechts. Ihre Aufgabe ist es, Informationen bereitzustellen, die Praxis zu stärken und die Entwicklung neuer Ideen für die Gleichstellung zu unterstützen. Sie soll darüber hinaus ein Haus der Gleichstellung sein, in dem gleichstellungspolitische Initiativen arbeiten und sich vernetzen können.
Als Organe der Stiftung fungieren der Stiftungsrat und das Direktorium.