Die Gleichstellungsberichte der Bundesregierung analysieren wissenschaftlich fundiert den Stand der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland, identifizieren Handlungsbedarfe und formulieren konkrete Handlungsempfehlungen.
Die Gleichstellungsberichte der Bundesregierung bestehen aus zwei Teilen:
- dem Gutachten einer unabhängigen, von der Bundesregierung berufenen Sachverständigenkommission
- einer Stellungnahme der Bundesregierung zu den im Gutachten formulierten Erkenntnissen und Handlungsempfehlungen. Die bisherigen Gleichstellungsberichte enthielten zudem eine Bilanzierung des jeweils letzten Gleichstellungsberichts.
Die Berichte werden als Bundestagsdrucksache veröffentlicht und dem Bundestag sowie dem Bundesrat zugeleitet. Dort werden die Berichte in der Regel im Plenum und in Fachausschüssen vertieft diskutiert.