Das Bundeskabinett hat am 21. Juni 2023 den Entwurf eines Klimaschutzprogramms 2023 (KSP2023) vorgelegt. Dabei handelt es sich um ein Gesamtpaket an Maßnahmen, mit dem die Bundesregierung aufzeigt, wie sie die Klimaschutzziele im Klimaschutzgesetz erreichen will. Die Sachverständigenkommission für den Vierten Gleichstellungsbericht nutzt diese Gelegenheit, um auf die Dringlichkeit hinzuweisen, gleichstellungsbezogene Auswirkungen in die Gestaltung der Maßnahmen einzubeziehen.
Entwurf des Klimaschutzprogramms 2023: Stellungnahme der Sachverständigenkommission zum Vierten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung
Gleichstellungspolitische Bewertung des Klimaschutzprogramms 2023
Die Sachverständigenkommission sieht in ihrer Stellungnahme aus einer feministischen und gleichstellungspolitischen Perspektive Konkretisierungs- und Veränderungsbedarf am veröffentlichten Entwurf des Klimaschutzprogramms 2023.
Sachverständige Ulrike Röhr, Leiterin genanet – Leitstelle Gender, Umwelt, Nachhaltigkeit, Berlin und Mitgründerin des internationalen Netzwerks GenderCC – Women for Climate Justice e. V., zum Klimaschutzprogramm 2023:
„Auch wenn wir erst am Anfang unserer Arbeit in der Sachverständigenkommission stehen, bot die Stellungnahme eine Möglichkeit, erste Erkenntnisse zusammenzufassen: Ob es um die Fixierung auf technologische Lösungen zum Klimaschutz geht, um die Auswirkungen der Transformation auf den Arbeitsmarkt oder um Subventionierungen – ungleiche Auswirkungen von Klimaschutzmaßnahmen auf die Geschlechter in all ihrer Vielfalt sind ausreichend belegt. Ein Klimaschutzprogramm, das diesen ungleichen Wirkungen keine Aufmerksamkeit widmet, verschenkt die positiven Synergieeffekte, die mit einer Verknüpfung von Klima- und Gleichstellungspolitik zu erzielen sind.“
In ihrer Stellungnahme empfehlen die Sachverständigen unter anderem:
- Rückkehr zu den Sektorzielen und Einführung zusätzlicher Instrumente und Verfahren, die das Auseinanderfallen zwischen den Sektorzielen und den tatsächlichen Emissionsminderungen öffentlich machen und den verantwortlichen Ressorts Nachbesserungspflichten auferlegen. Damit würde vermieden, dass gesellschaftliche oder wirtschaftliche Partikularinteressen in Abhängigkeit von politischen Konjunkturen über das verfassungsrechtlich verankerte Gemeinwohl gestellt werden.
- Kritische Überprüfung der stark technologie-orientierten Ausrichtung des Klimaschutzprogramms, bei der ungleiche Machtverhältnisse ausgeblendet und dadurch eher noch verstetigt werden. Dagegen gilt es, gesellschaftliche Innovationen stärker zu fördern.
- Konkretisierung der Ausgestaltung des sozialen Ausgleichs bei direkten finanziellen Belastungen durch klimapolitische Maßnahmen, insbesondere mit Blick auf Haushalte von Alleinerziehenden und Rentnerinnen mit ihren durchschnittlich sehr viel geringeren Einkommen und Vermögen.
- Die Einbeziehung von Gleichstellungs- und Genderexpertise in die wissenschaftlichen Gremien zum Klimaschutz soll dazu beitragen, dass in diesen Beratungsgremien die Gendersensibilität steigt und Gleichstellungsperspektiven in der Arbeit der Gremien aufgegriffen werden.
- Durch eine enge Verknüpfung der systematischen Prüfung von Klima- und Gleichstellungswirkungen der Regierungspolitik muss dargelegt werden, wie die Maßnahmen im Klimaschutzprogramm und allen damit zusammenhängenden Handlungsfeldern zum Leitprinzip Gleichstellung beitragen.
Weitere Empfehlungen und Erläuterungen finden sich in der Stellungnahme der Sachverständigenkommission, die hier abrufbar ist:
Weitere Informationen zur Sachverständigenkommission:
Sachverständigenkommission des Vierten Gleichstellungsberichts der Bundesregierung