Mit dem Berichtsthema „Gleichstellung in der ökologischen Transformation“ greift die Bundesregierung ein in Deutschland noch nicht ausreichend für die Gleichstellungspolitik entwickeltes Zukunftsthema auf. Sie hebt damit die UN-Nachhaltigkeitsziele, speziell Nachhaltigkeitsziel 5 (Gleichstellung der Geschlechter) auf die Agenda der nationalen Gleichstellungspolitik.
Auch für den globalen Norden wird zunehmend deutlich, dass viele Aspekte des Klimawandels und der Klimapolitik gleichstellungsrelevant sind. So sind Frauen und Männer z. B. in sehr unterschiedlicher Weise vom klimabedingten Strukturwandel betroffen, der u. a. durch den Wechsel von fossilen zu erneuerbaren Energien ausgelöst wird. Bei Hitzewellen sterben häufiger Frauen, u. a. weil sie öfter alleine leben und weniger gut versorgt sind als ältere Männer. Das Mobilitätsverhalten von Frauen und Männern unterscheidet sich in der Wahl der Verkehrsmittel ebenso wie bei den dabei zurückgelegten Wegstrecken. Damit geht einher, dass Frauen weniger Treibhausgase verursachen, aber häufiger den negativen Auswirkungen, wie z. B. Luftverschmutzungen ausgesetzt sind. Auch Energiearmut betrifft Frauen stärker als Männer. Diese Beispiele machen zudem deutlich, dass die intersektionale Perspektive, das heißt der Blick auf vielfältige strukturelle Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern, bei klimapolitischen Maßnahmen sehr wichtig ist.
Die Sachverständigenkommission arbeitet unabhängig und ist frei darin zu entscheiden, worauf sie in ihrem Gutachten den Fokus legt.
Das Gutachten zum Vierten Gleichstellungbericht soll Anfang 2025 übergeben werden.