Die Gleichstellungsberichterstattung der Bundesregierung ist im Vergleich zu Berichtsprozessen in anderen Politikfeldern noch relativ neu. Aktuell werden beispielsweise der Neunte Altenbericht und der 17. Kinder- und Jugendbericht erarbeitet. Zur Gleichstellung von Frauen und Männern wurden bislang drei Gleichstellungsberichte vorgelegt: zwei Überblicksberichte und ein Schwerpunktbericht.
Die Gleichstellungsberichte geben wissenschaftlich fundiert Auskunft zum Stand der Gleichstellung in zahlreichen Handlungsfeldern. Zudem identifizieren sie Handlungsbedarfe und geben konkrete Empfehlungen zum Abbau struktureller Ungleichheiten. Die bisherigen Berichte folgen dem Ansatz gleicher Verwirklichungschancen. Unter Einbeziehung der Gleichstellung der Geschlechter heißt das, allen Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht die Möglichkeit zu geben, ihre Entscheidungen und Wünsche auch tatsächlich zu verwirklichen. Um dies umsetzen zu können, müssen Diskriminierungen, strukturelle Benachteiligungen, Gewalt und Geschlechterstereotype abgebaut werden.